Es gibt in Deutschland eine Förderung für Softwareentwicklung, die erstaunlich viele Teams übersehen — obwohl sie ein Rechtsanspruch ist, keinen Wettbewerb kennt und auch bei Verlust ausgezahlt wird. Sie heißt Forschungszulage (FZulG), und seit 2024/2026 ist sie deutlich attraktiver geworden. Wenn ihr ernsthaft entwickelt — gerade an KI und nicht-trivialer Software — lohnt sich ein Blick.
Ich fasse hier den praktischen Kern zusammen. Eine ausführlichere, herstellerneutrale Übersicht mit allen Quellen pflegen wir offen auf GitHub: github.com/azena-ai/ki-foerderung-mittelstand. Kein Steuerrat — eine Arbeitsgrundlage. Stand: Juni 2026.
Was die Forschungszulage ist
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE). Statt eines Zuschusses, den ein Sachbearbeiter zuteilt, bekommt ihr einen festen Prozentsatz eurer FuE-Kosten als Steuergutschrift — und wenn ihr keine Steuer zahlt (z. B. junges Unternehmen mit Verlust), wird der Betrag ausgezahlt.
Drei Eigenschaften machen sie besonders:
- Rechtsanspruch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie. Kein "Fördertopf leer", kein Windhundrennen.
- Branchen- und größenunabhängig. Vom Einzelunternehmer bis zum Konzern, jede Rechtsform.
- Rückwirkend möglich. Förderfähig sind Vorhaben mit Beginn ab 2020 — laufende Projekte zählen also auch.
Die Konditionen (2026)
- Fördersatz: 25 % der förderfähigen Kosten, 35 % für KMU (seit 28.03.2024).
- Bemessungsgrundlage: bis 12 Mio € pro Jahr (seit 01.01.2026). Macht für ein KMU eine maximale Förderung von 4,2 Mio € im Jahr (35 % × 12 Mio).
- Eigenleistung von Gesellschaftern/Einzelunternehmern: 100 €/Stunde, max. 40 Std./Woche (seit 2026; davor 70 €). Das ist wichtig für kleine Teams, in denen die Gründer selbst entwickeln.
- Auftragsforschung: Lasst ihr extern entwickeln, sind 70 % des Entgelts förderfähig — der Auftragnehmer muss im EWR sitzen.
Zählt Softwareentwicklung? Zählt KI?
Das ist die entscheidende Frage, und die Antwort ist: ja — unter einer Bedingung.
Förderfähig ist Entwicklung mit echter technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheit. Im Gesetz heißt die relevante Kategorie experimentelle Entwicklung. Für Software/KI bedeutet das konkret:
âś… BegĂĽnstigt, wenn ihr nicht von vornherein wisst, ob und wie es funktioniert:
- neuartige Algorithmen oder Modellarchitekturen
- nicht-triviale ML-Vorhaben (eigene Modelle, schwierige Daten-/Integrationsprobleme)
- technische Lösungen, für die es keinen erprobten Standardweg gibt
❌ Nicht begünstigt:
- Routine-Programmierung nach bekanntem Muster
- reine Produktpflege, Bugfixing, Customizing von Standardsoftware
- etwas, das man "einfach so runterschreibt", weil der Weg klar ist
Die Grenze ist nicht "ist es KI?", sondern "gab es ein echtes technisches Risiko, das ihr lösen musstet?" Genau deshalb fällt maßgefertigte Entwicklung so oft darunter und Standard-Integration nicht.
Der Antragsweg ist zweistufig
Viele scheitern nicht an der Sache, sondern daran, dass sie den Ablauf nicht kennen. Es sind zwei Schritte:
- Bescheinigung bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) beantragen. Sie prüft inhaltlich, ob euer Vorhaben begünstigte FuE ist. Das ist die eigentliche Hürde — und ihr könnt sie vorab klären, bevor ihr Geld in die Hand nehmt.
- Festsetzung beim Finanzamt ĂĽber ELSTER. Hier wird mit der Bescheinigung der konkrete Betrag festgesetzt.
Der praktische Tipp: Holt die BSFZ-Bescheinigung frĂĽh. Sie gibt euch Planungssicherheit, dass das Projekt anerkannt wird, bevor ihr die Kosten geltend macht.
Lässt sich das kombinieren?
Ja. Die Forschungszulage lässt sich mit Zuschussprogrammen wie ZIM kombinieren, solange ihr nicht dieselben Kosten doppelt fördert. Eine typische Aufteilung: Projektzuschuss (ZIM) für den einen Kostenblock, Forschungszulage für den anderen. Auch das steht in der Übersicht inklusive der anderen 2026 noch laufenden Programme (INVEST, EXIST, Mittelstand-Digital Zentren, Landesprogramme).
Am Rande, weil es Zeit spart: Digital Jetzt und go-digital — die Programme, an die viele bei "Digitalisierungsförderung" zuerst denken — sind beide ausgelaufen (Ende 2023 bzw. 2024). Dort lohnt keine Recherche mehr.
Warum das hier steht
Wir bauen bei azena maßgefertigte, EU-souveräne KI-Systeme für den deutschen Mittelstand — und genau bei dieser Art Arbeit ist die Forschungszulage regelmäßig einschlägig, weil maßgefertigte Entwicklung fast per Definition technische Unsicherheit enthält. Der häufigste Irrtum, den wir hören, ist "Förderung gibt's nur für Konzerne mit Forschungsabteilung". Das Gegenteil stimmt: Die Forschungszulage ist für die Teams gemacht, die etwas technisch Neues bauen, egal wie klein sie sind.
Die verbindliche Einordnung macht immer die BSFZ, und dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Aber wenn ihr gerade an etwas Nicht-Trivialem entwickelt und noch nie über die Forschungszulage nachgedacht habt — tut es.
Alle Programme, Konditionen und offiziellen Quellen offen und gepflegt hier:
github.com/azena-ai/ki-foerderung-mittelstand — Korrekturen per PR willkommen.







